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Hinweis: Es handelt sich hier um einen Auszug aus den

 

AGB II - Besondere Geschäftsbedingungen

(Rahmenvereinbarungen für Nachunternehmer)

 

1)    Der Nachunternehmer besitzt die für die Dienstleistung erforderlichen gesetzlichen Berechtigungen. Vor der ersten Durchführung ist VESPA – Business GmbH eine Kopie der jeweils gültigen Gewerbeanmeldung, ggf. Gewerbeerlaubnis oder sonstige Berechtigungen in Kopie zu übergeben.

 

2)    Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen sowie für die Abwicklung sind in der angegebenen Reihenfolge:

a)    diese AGB II;

b)    die Vereinbarung des jeweiligen Einzelauftrages;

c)    die jeweils gültige objekt- oder auftragsbezogene besondere Dienstanweisung;

d)    spezielle Regelungen des Kunden (Hausordnung, besondere Geschäftsbedingungen etc.)

 

3)    Auf der Grundlage dieser AGB bestehen beiderseits keine Rechte und Pflichten zum Abschluss von Einzelverträgen oder Aufträgen. Die Regelungen gelten nur und ergänzend, soweit die Parteien tatsächlich einen oder mehrere Einzelverträge abschließen.

 

4)    Der Einzelvertrag zwischen VESPA – Business GmbH und dem Nachunternehmer kommt ausschließlich durch eine von VESPA – Business GmbH gegengezeichnete Auftragsbestätigung / Personalanforderung zu Stande. Sofern auf Personalanforderungen / Auftragsbestätigungen handschriftliche Änderungen vorgenommen wurden, müssen diese von beiden Parteien abgezeichnet sein.

 

5)    Das vom Nachunternehmer eingesetzte Personal muss den gesetzlichen Anforderungen und Anforderungen aus der Personalanforderung / des Einzelvertrages entsprechen. Nachweise sind VESPA – Business GmbH, ggf. dem Kunden zugänglich zu machen.

 

6)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

7)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

8)    Der Nachunternehmer verpflichtet sich, während der Vertragsabwicklung und bis zur Dauer von 12 Monaten nach Beendigung eines Einzelvertrages weder mittelbar noch unmittelbar gegenüber dem Kunden des Dienstleisters zu werben oder für diesen tätig zu werden.

 

9)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

10)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

11)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

12)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

13)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

14)    Der Nachunternehmer bzw. sein Personal hat sich strikt an die ihm bekannten vertraglichen Regelungen zwischen den Partnern zu halten. Innerhalb dieses Handlungsrahmens hat er auch den Einzelanweisungen des Kunden Folge zu leisten, es sei denn, derartige Einzelanweisungen widersprechend gesetzlichen Bestimmungen oder stehen im Gegensatz zu den Weisungen des Dienstleisters. In dem Fall hat der Nachunternehmer den Dienstleister sofort zu unterrichten.

 

15)    Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich gegenseitig, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten jedes einzelnen Vertragspartners auch über das Ende dieses Vertrages hinaus und unabhängig vom jeweiligen laufenden, abgeschlossenen oder nicht zu Stande gekommenen Auftrag strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die ihnen jeweils von anderen übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sind sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und unverzüglich nach Ende dieses Vertrages zurückzugeben. Abschriften oder Ablichtungen von Schriftstücken eines Vertragspartners dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung dieses Vertragspartners angefertigt werden.

 

16)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

17)    Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

18)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

19)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

20)   Einzelheiten, weitere Informationen oder die gesamten AGB II erfragen Sie bitte unter info@vespa-business.de

 

21)    Wenn eine Bestimmung der AGB oder eines Einzelvertrages unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung der AGB oder des Einzelvertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt eine der unwirksamen Bestimmung dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmung als vereinbart.

 

22)    Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird - soweit zulässig – 99610 Sömmerda vereinbart.

 

Stand: 1. Januar 2009